Immobilienrecht
Kompetenz im Bereich Immobilienrecht
Die Berater von SCHMITTE & PARTNER Rechtsanwälte verfügen über langjährige und fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Immobilienrecht.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit privaten und gewerblichen Mietverhältnissen ergeben, ebenso wie bei Fragestellungen im Kontext mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und auch der Beteiligung an einer WEG.
Wir gestalten individuelle Mietverträge/Untermietverträge für Sie, z.B. für Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis, und setzen erforderlichenfalls die Kündigungen des Mietverhältnisses und zeitnahe Räumung Ihres Mietobjektes durch.
Wir begleiten Sie bei allen rechtlichen Problemen, die im Bereich Entwickeln, Planen, Bauen und Finanzieren von Immobilien auftreten. Dabei unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung, in Verhandlungen mit Behörden, Investoren und Dritten sowie bei gerichtlichen Auseinandersetzungen bundesweit. Unser Beratungsangebot richtet sich sowohl an Auftraggeber, als auch an Auftragnehmer. Wir setzen bundesweit Ihre Werkvertragsforderungen ebenso durch, wie Provisionsforderungen, die sich im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilienobjekten ergeben.
Beim Erwerb von Immobilien analysieren wir rechtliche Risiken für Sie und erarbeiten optimierte und individuelle Lösungen mit Ihnen. In der Nutzungs- und Verwertungsphase der Immobilie gewähren wir Ihnen kontinuierliche Beratung.
Unsere Kanzlei berät auf der Grundlage langjähriger Beratungserfahrung namhafte Gesellschaften der Wohnungswirtschaft; hierbei bieten wir neben fachkundiger juristischer Beratung eine kontinuierliche und unbürokratische Unterstützung der Aufgaben Ihrer Fachabteilungen an.
Wir beraten, gestalten und vertreten Sie insbesondere in den nachfolgenden Fragestellungen:
• privates Mietrecht
• Gewerbemietrecht
• Bauträger- und Wohnungseigentumsrecht (WEG Recht)
• Gestaltung, Prüfung und Modifikation von (Grundstücks-)Kaufverträgen von Immobilien
• juristische Begleitung von Immobilientransaktionen
• Due Diligence
• Leistungs-, Vergütungs- und Haftungsfragen
• Nachtragsprüfung und –abwicklung (Claim Management)
• Fragen zur Architekten- und Ingenieurshaftung
• komplexe Schadensabwicklung