Rechtsanwalt Christian Schmitte

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht und Arbeitsrecht

Vita und beruflicher Werdegang

Geboren 1972 in Münster. Studium der Rechtswissenschaften in Münster, juristische Mitarbeit in arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzleien in Münster, Düsseldorf und Christchurch/NZ. Seit 2003 als Rechtsanwalt tätig. Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltkurs für Arbeitsrecht 2004. Tätigkeit als Rechtsanwalt in den Kanzleien Dr. HALBE Rechtsanwälte in Köln und PETERS Rechtsanwälte in Düsseldorf. Seit 2006 Partner der Kanzlei SCHMITTE GROSS Rechtsanwälte, die ab 2008 als SCHMITTE & PARTNER firmiert.

Promotion bei Prof. Dr. Steinmeyer am Institut für Arbeits- Wirtschafts- und Sozialrecht an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster seit 2005. Erfolgreiche Teilnahme am Fachanwaltskurs für Medizinrecht 2008. Verleihung der Erlaubnis zum Führen des Titels Fachanwalt für Medizinrecht seit 2009. Ebenfalls 2009 wurde Herrn Rechtsanwalt Schmitte der Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verliehen.

Rechtsanwalt Schmitte veröffentlicht regelmäßig Fachbeiträge und ist als Referent von juristischen Fachvorträgen tätig.

Schwerpunkte der anwältlichen Tätigkeit

- Medizinrecht
- Arbeitsrecht
- Wirtschaftsrecht

Sprachkenntnisse

- Deutsch
- Englisch
- Französisch

Video


Fachanwalt Christian Schmitte als Studiogast zum Thema medizinische Gesundheitsleistungen mittels Internet

 

Kontakt

Telefon: 02 11 – 8 60 66 99
Email: schmitte@schmitte-partner.de

Veröffentlichungen

Dental Magazin, 5/ 2007, S. 48 ff.
“Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)”

Ärztezeitung vom 02.08.2007, Seite 4
“Arbeitsrechtliche Maßnahmen des Praxisinhabers bei Verspätungen der Mitarbeiter aufgrund des Bahnstreiks”

Dental Magazin, 3/ 2007, S. 42 ff.
“Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)”

Die Geschäftsidee 04/2006, S. 19
“Rechtslage und Versicherung vor der Gründung eines Umzugsunternehmens”

Lagern & Packen 03/2006, S. 7
“Löschungspflichten des Arbeitgebers”

Lagern & Packen 03/2006, S. 3
“Diebstahlsprävention im eigenen Betrieb”