Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Berufusausbildung begründet ein neues Arbeitsverhältnis
Vorsicht bei Weiterbeschäftigung nach Ende der Lehre
Die Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden über das Ende seiner Lehrzeit hinaus – und sei es auch nur für wenige Tage – führt automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Dieses ist ständige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte (zuletzt das Arbeitsgericht Frankfurt, Az.: 15 Ca 6952/04). Die Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses läßt sich nur dadurch umgehen, dass unmittelbar nach Beendigung der Berufsausbildung ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird, sofern eine kurze Folgetätigkeit des ehemligen Auszubildenden gewollt ist.