Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet

Die Versteigerung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Internet verstößt gegen § 43 Abs. 1 Satz 2 Arzneimittelgesetz.

Bay. VGH, Beschl. vom 10.10.2005 – 25 CS 05/1427 -