Kein Markenschutz für ‘FUSSBALL WM 2006′
Der Bundesgerichtshof lehnt den Markenschutz für die Marke FUSSBALL WM 2006“ ab, den die FIFA für mehr als 850 Waren und Dienstleistungen hatte eintragen lassen. Gegen die Exklusivität der Marke hatte unter anderem der Süßwarenhersteller Ferrero geklagt. Auch die Löschung der Marke “WM 2006″ bestätigt das Gericht, gibt dem Bundespatentgericht aber Richtlinien zur Beurteilung der belassenen Waren und Dienstleistungen vor.
Die FIFA hatte für die Zeichen “FUSSBALL WM 2006″ und “WM 2006″ Markenschutz für mehr als 850 Waren und Dienstleistungen angemeldet. Diese waren vom Deutschen Patent- und Markenamt Mitte 2002 bzw. Anfang 2003 eingetragen worden. Gegen die Eintragungen hatten sich verschiedene Unternehmen mit Löschungsanträgen gewehrt, denen das Amt stattgab und die vollständige Löschung der Marken anordnete. Das Bundespatentgericht hat die Löschung auf Antrag der FIFA nur für einen Teil der beanspruchten Waren und Dienstleistungen bestätigt. Gegen diese Entscheidung gingen sowohl die FIFA als auch Ferrero mit der Rechtsbeschwerde vor, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hatte.
Die Eintragung des Zeichens “FUSSBALL WM 2006″ ist nach Ansicht des Gerichts zu löschen, da dieses keine Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG habe. “FUSSBALL WM 2006″ bezeichne schlicht die entsprechende Sportveranstaltung und werde vom Verkehr auch so aufgefasst. Die derart gekennzeichneten Produkte und Dienstleistungen würden nicht einem bestimmten Unternehmen zugeordnet, auch nicht der FIFA als Veranstalterin des Wettbewerbs.
Hinsichtlich der Marke „WM 2006“ fehle aber der ausschließlich beschreibene Charakter. Es sei möglich, dass bezogen auf bestimmte Waren und Dienstleistungen der Verkehr das Zeichen eben doch als Herkunftsangabe verstehe. Diese differenzierte Betrachtung habe das Bundespatentgericht bei der Prüfung der von ihm belassenen Waren und Dienstleistungen vorzunehmen.
Anmerkung: Ob auch Unternehmen, die nicht offizielle WM-Sponsoren sind, nun mit dem Zeichen “FUSSBALL WM 2006″ werben dürfen, ist fraglich. Jedenfalls in markenrechtlicher Hinsicht können entsprechende Maßnahmen aber nicht mehr untersagt werden. Als Allgemeinbegriff fehlt dem Zeichen jeglicher Hinweis auf die Herkunft des Produkts. Der Verkehr wird in der Tat auch nicht davon ausgehen, dass unter diesem Zeichen angebotene Waren und Dienstleistungen einer Kontrolle der FIFA unterliegen. Hinzuweisen ist darauf, dass die Marke “FIFA FUSSBALL WM 2006″ weiterhin ausschließlich der FIFA zusteht, die sich bemüht die Exklusivität der Werberechte ihrer Partner zu schützen.