Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministerium zum Kabinettsentwurf des Gesetztes zur Änderung des Vertragsarztrechts

Bundesministerium für Gesundheit, 24.05.2006, PM Nr. 64

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden verschiedene im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarungen umgesetzt. So enthält der Gesetzentwurf neben Regelungen zur Liberalisierung und Flexibilisierung der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Berufsausübung insbe- sondere auch Regelungen, die dazu dienen, regionalen Versorgungsproblemen entgegen zuwirken.

Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Erleichterungen der vertrags(zahn)ärztlichen Leistungserbringung:

– Erlaubt ist die vertragsärztliche Tätigkeit an weiteren Orten, auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend (sog. Zweigpraxen).

– Zulässig sind örtliche und überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zwischen allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern (auch den Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung überschreitend).

– Verbesserung der Anstellungsmöglichkeiten von (Zahn)Ärzten

– Die Altersgrenze für den Zugang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren und die Altersgrenze für das Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit von 68 Jahren in unterversorgten Planungsbereichen wird aufgehoben.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf u. a. Regelungen

– zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Gründung von medizinischen Versorgungszentren,

– zur Verlängerung der Anschubfinanzierung bei der integrierten Versorgung um ein Jahr,

– zur Klarstellung und finanziellen Absicherung der Beteiligung der Patientenvertreterinnen und -vertreter in den Selbstverwaltungsgremien und

– zur Beseitigung der Schwierigkeiten beim Einzug der sog. Praxisgebühr, wenn der Versicherte trotz einer schrift- lichen Zahlungsaufforderung des Leistungserbringers nicht zahlt.

Schließlich sieht der Gesetzentwurf zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Ärzten, Zahnärzten und Hebammen in den neuen Ländern vor, dass der dort immer noch geltende Vergütungsabschlag für privatärztliche und -zahnärztliche Leistungen sowie für Leistungen freiberuflicher Hebammen im Rahmen der Hebammenhilfe der gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben wird.

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf finden Sie unter:

http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitspolitik/gesetze/index.html