BGH billigt Satzungen von Aktiengesellschaften, die das Rederecht von Aktionären auf der Hauptversammlung beschränken

Unternehmen dürfen langatmige Redner auf ihrer Hauptversammlung nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) bremsen. Die Richter billigten den Hauptversammlungsbeschluss der hessischen Biotest AG, nach dem der Aufsichtsratschef das Rederecht einzelner Aktionäre zeitlich beschränken und die Debatte rechtzeitig vor Mitternacht beenden darf.

Dabei verwies das Gericht auf das 2005 geänderte Aktiengesetz, das den Missbrauch des Frage- und Rederechts durch einige Aktionäre verhindern will. Mit langen Reden, die Hauptversammlungen über Mitternacht hinaus in die Länge ziehen, und Dutzenden Fragen an den Vorstand versuchten Kleinaktionäre regelmäßig Anlässe zur Anfechtung der Beschlüsse und finanzielle Forderungen gegen das Unternehmen zu provozieren.

Geklagt hatte der Investor Karl-Walter Freitag, der durch häufige Auftritte auf Hauptversammlungen bekannt geworden ist und eine Fülle von Anfechtungsklagen gegen deren Beschlüsse initiiert hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte ihm 2008 noch Recht gegeben und den Satzungsbeschluss bei Biotest für nichtig erklärt.

(Az: II ZR 94/08)