Medizinrechtsausschuss des DAV nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Patientenrechtegesetzes

In der Stellungnahme, die im Februar veröffentlicht worden ist, wird vor allem das Fehlen der Formulierung von Patientenpflichten angemahnt. Diese müssen, der Systematik des BGB folgend, neben der Aufnahme von Patientenrechten in das Gesetz eingebracht werden.

Die ärztliche Behandlung ist im Hinblick auf Patientenverfügungen unvollständig geregelt. Außerdem fehlt es an Regelungen für die Behandlung von minderjährigen Patienten, deren natürliche Einwilligungsfähigkeit gegeben ist, die jedoch die Volljährigkeits¬grenze noch nicht erreicht haben.

Die vollständige Stellungnahme kann unter folgendem Link abgerufen werden:

anwaltverein.de/downloads/Stellungnahmen-11/201215-Stellungnahme.pdf